Der EU-Rat hat grünes Licht für Verhandlungen über den digitalen Euro gegeben. Die neue Digitalwährung der Europäischen Zentralbank könnte bereits 2029 starten und soll Bargeld ergänzen. Für Verbraucher entstehen dabei keine Gebühren für Basisdienste.
- EU-Rat einigt sich auf Verhandlungsposition für digitalen Euro
- Start der Digitalwährung für 2029 geplant – auch offline nutzbar
- Keine Kosten für grundlegende Zahlungsfunktionen
Die 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine gemeinsame Position zum digitalen Euro verständigt. Der Rat ebnete den Weg für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über zwei zentrale Verordnungen. Dabei geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die mögliche Einführung der Digitalwährung sowie um die Sicherung des Bargeldstatus in der EU.
„Der digitale Euro ist ein wichtiger Schritt hin zu einem robusteren und wettbewerbsfähigeren europäischen Zahlungssystem“, erklärt Stephanie Lose, dänische Wirtschaftsministerin. Die Initiative könne zur strategischen Autonomie und wirtschaftlichen Sicherheit Europas beitragen, so Lose weiter.
Digitaler Euro ergänzt Bargeld – keine Ablösung
Die neue Währung soll klassisches Bargeld nicht ersetzen, sondern vielmehr ergänzen. Als rein öffentliches Instrument der Europäischen Zentralbank würde der digitale Euro die Stabilität des Zahlungssystems stärken. Verbraucher und Unternehmen könnten damit jederzeit und überall im Euroraum bezahlen.
Ein besonderes Merkmal: Die Digitalwährung funktioniert auch ohne Internetverbindung. Zahlungen wären sowohl online als auch offline möglich. Zudem garantiert das System ein hohes Maß an Privatsphäre bei Transaktionen. Der digitale Euro würde neben privaten Zahlungsmitteln wie Karten oder Apps existieren.
EZB entscheidet über tatsächliche Einführung
Ob der digitale Euro tatsächlich kommt, entscheidet letztlich die Europäische Zentralbank. Die EZB hat bereits signalisiert, dass die Währung bis 2029 einsatzbereit sein könnte. Zunächst müssen jedoch Parlament und Rat die rechtlichen Grundlagen verabschieden.
Um finanzielle Stabilität zu gewährleisten, plant die EU Obergrenzen für digitale Euro-Guthaben. Nutzer können nur begrenzte Beträge auf ihren digitalen Konten oder Wallets halten. Die EZB legt diese Limits fest – innerhalb einer vom Rat beschlossenen Obergrenze, die mindestens alle zwei Jahre überprüft wird.
Kostenlose Basisdienste für Verbraucher
Zahlungsdienstleister dürfen für bestimmte Pflichtleistungen keine Gebühren erheben. Dazu zählen das Eröffnen und Schließen von Konten, Zahlungstransaktionen sowie das Aufladen digitaler Euro-Wallets mit Geld von anderen Konten beim selben Anbieter. Zusatzservices können hingegen kostenpflichtig sein.
Während einer Übergangsphase von mindestens fünf Jahren bleiben Gebühren und Provisionen auf dem Niveau vergleichbarer Zahlungsmittel begrenzt. Danach orientieren sich die Kosten an den tatsächlichen Ausgaben für den digitalen Euro. Der Gesetzestext regelt zudem faire Zugangsbedingungen für Anbieter von digitalen Euro-Diensten.
Die Einigung des Rates markiert einen entscheidenden Meilenstein. Mit der neuen Digitalwährung will die EU ihre Position im globalen Zahlungsverkehr stärken und gleichzeitig die Rolle des Euro im internationalen Handel ausbauen.






